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Petition an den Deutschen Bundestag zur Wiederherstellung der Rechte der Personen, die bereits vor dem Mauerfall im Geltungsbereich des Grundgesetzes lebten


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IG ehem. DDR-Flüchtlinge
Kto 0437749
BLZ  670 700 24
DB Mannheim

 


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Herzlich Willkommen auf der Internetseite der

INTERESSENGEMEINSCHAFT EHEMALIGER DDR-FLÜCHTLINGE

 

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Flucht-und-Ausreise.info befasst sich mit einem Zeitabschnitt der jüngeren deutschen Geschichte, mit der westwärts gerichteten Flucht- und Ausreisebewegung vom Mauerbau 1961 bis zur Öffnung der innerdeutschen Grenze am 09. November 1989, der Eingliederung  der Übersiedler in der Bundesrepublik Deutschland und deren Schicksal im wiedervereinigten Deutschland.

 

Menschen, die die DDR verlassen haben, um in der Bundesrepublik eine neue Existenz aufzubauen, bezeichnete man als Übersiedler, Flüchtlinge, Sowjetzonenflüchtlinge.

Nach Art. 116 des Grundgesetzes waren sie im Grundsatz immer deutsche Staatsangehörige. Eine besondere Einbürgerungsprozedur war nicht erforderlich. Sie hatten das Recht, in der Bundesrepublik Deutschland ihren Wohnsitz zu nehmen.

 

Während es in den 60-er, 70-er Jahren nur wenigen DDR-Bürgern gelang, auf mitunter spektakulären Wegen den eisernen Vorhang zu überwinden, entwickelte sich in der Folge der KSZE-Konferenz in Helsinki 1975 eine Ausreisebewegung, die von der DDR-Administration zunehmend als Bedrohung gesehen wurde. Ausreiseanträge wurden anfangs als ungesetzliche Fluchtversuche gewertet und unter Strafe gestellt. Die politische Justiz der DDR schuf  Mittel zur Bekämpfung der Ausreisebewegung. Wer einen Antrag auf Ausreise stellte, war von diesem Moment an auf immer stigmatisiert. Viele der Antragsteller wurden Opfer strafrechtlicher Verfolgung auf Grund konstruierter Tatvorwürfe. Allerdings machte die DDR auch ein Geschäft daraus: Ausreiseanträge wurden gegen Zahlung von Westgeld genehmigt. Besonders spektakulär war die Ausreisewelle 1984, die durch den Milliardenkredit 1983 ausgelöst worden war.

 

Die Aufnahme der DDR-Flüchtlinge unter dem Schirm des Grundgesetzes stand unter dem tragenden Gedanken der Eingliederung. Sie sollten so gestellt werden, als ob sie ihr bisheriges Leben, auch das Arbeitsleben, in der Bundesrepublik verbracht hätten.

Die beruflichen Benachteiligungen und Brüche in ihren Biografien, die die Übersiedler in der DDR hatten erfahren müssen, wurden durch ein rechtsstaatlich geordnetes Eingliederungsverfahren kompensiert. Die Spezifik ihres DDR-Erwerbslebens sollte für ihre künftige Altersversorgung keine Rolle mehr spielen.

 

Nach dem Zusammenbruch der DDR hatte die erste gesamtdeutsche Regierung die historische Aufgabe, den Beitritt der DDR und damit die Wiedervereinigung Deutschlands zu organisieren. Die DDR wurde zum Beitrittsgebiet, in dem deutsches (westdeutsches) Recht eingeführt werden sollte.

Änderungen bundesdeutscher Rechtspositionen waren offiziell nicht auf der Agenda. Aber zunächst unbemerkt, vielleicht sogar weitgehend unbeabsichtigt, hat ein Eingriff in die bundesdeutsche Rechtsordnung dennoch stattgefunden: die Rückabwicklung der Eingliederung der ehemaligen DDR-Flüchtlinge. 

 

Ohne Mitwirkung des Gesetzgebers, unter  Missbrauch der für den Beitritt der DDR geschaffenen Gesetze. Ohne Informierung der Öffentlichkeit, geschweige denn der Betroffenen. Ohne Abwägung der Konsequenzen.

 

Eine Ausgliederung also.

 

Wir wollen diesen unglaublichen, die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit verletzenden  Vorgang öffentlich machen und darlegen, dass hier alle Kontrollen versagt haben. Und unser Recht einfordern.

 

Dabei können wir uns auf eine starke Gemeinschaft stützen.

 

 

 

 

 


Statistische Aufstellung über die Zahl der Übersiedler und Flüchtlinge von 1961 bis 1990

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