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IG ehem. DDR-Flüchtlinge gem. e.V.
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Aus Presse und Medien

 

2024/2 der stacheldraht

"Aus der Arbeit der (SED-)Opferbeauftragten" (Größe: 465 kB; Downloads bisher: 203; Letzter Download am: 20.04.2024)

 

2023-08-17 Hünfelder Zeitung

"Langer Kampf noch nicht zu Ende" (Größe: 295 kB; Downloads bisher: 2044; Letzter Download am: 20.04.2024)

 

2021/2 der stacheldraht

"DDR-Altübersiedler und die Rentenüberleitung -- ein Dauerärgernis" (Größe: 1.74 MB; Downloads bisher: 10686; Letzter Download am: 19.04.2024)

 

2020/3 der stacheldraht

"Verstörende Auskunft" (Größe: 5.28 MB; Downloads bisher: 15030; Letzter Download am: 20.04.2024)

 

2019 Budapester Zeitung Nr. 32 (Größe: 8.2 MB; Downloads bisher: 14851; Letzter Download am: 20.04.2024)

Seite 13 Merkels Grenzöffnung, Seiten 32/33 'Sternfahrt aus Anlaß ...'

2019 Budapester Zeitung Nr. 31 (Größe: 8.97 MB; Downloads bisher: 15229; Letzter Download am: 19.04.2024)

ab Seite 19: Interview mit einer Familie, die 1989 über Ungarn geflohen ist

 

01. November 2018: Jüdische Allgemeine

"Verdiente Rente"

 

02. April 2018 Conservo: Rentenbetrug

Gefühllose, brutale Antwort aus Merkels Kanzleramt (Größe: 103 kB; Downloads bisher: 13426; Letzter Download am: 20.04.2024)

 

2017/7 der stacheldraht

Offener Leserbrief an die Bundeskanzlerin (Größe: 852 kB; Downloads bisher: 3699; Letzter Download am: 19.04.2024)

 

21. März 2017 MDR Umschau

"DDR-Flüchtlinge kämpfen für höhere Renten"

 

2017/01 der stacheldraht

"Asymmetrischer Kampf um Rente" (Größe: 2.56 MB; Downloads bisher: 13302; Letzter Download am: 19.04.2024)

 

18. Januar 2017

ARD Plusminus

Weniger Geld für ehemalige DDR-Flüchtlinge.mp4 (Größe: 56.68 MB; Downloads bisher: 17584; Letzter Download am: 20.04.2024)

 

Konservativer und liberaler Blog Conservo: Zynischer Rentenbetrug an deutschen Flüchtlingen

oder hier in JournalistenWatch.com 

 

 

Ältere Beiträge sind links unter dem Menüpunkt "Archiv Presse / Medien" abrufbar.

 

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Forum Gästebuch

Gästebuch der Interessengemeinschaft

Sicher sehr gut gemeint lieber cripto, aber jetzt zur rechtlich-systematischen Situation:

1. Am 3.Oktober 1990 trat die DDR mit ihren Bürgern der BRD bei. Bürger der DDR war, wer zu diesem Zeitpunkt im Gebiet der DDR seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Bürger der BRD war, wer zu diesem Zeitpunkt im Gebiet der BRD seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Es wurden dafür die vereinfachenden Begriffe Altbundesbürger und Neubundesbürger geprägt.

2. Der Beitritt erfolgte auf der Grundlage des Staatsvertrags vom 18. Mai 1990 und des Einigungsvertrages vom 31. August 1990, beides völkerrechtliche Verträge, die bis heute gelten.

3. Der Beitritt machte mit Blick auf das Rentenrecht für die Neubundesbürger eine Rechtsüberführung nötig. Diese erfolgte 1991 im Rentenüberleitungsgesetz mit Wirkung zum 01.01.1992 und bezog sich ausschließlich auf die Neubundesbürger.

4. Für die Altbundesbürger galt zum Zeitpunkt des Beitritts das bundesdeutsche Rentenrecht in Gestalt des Rentenreformgesetzes, das am 9. November 1989 vom Bundestag beschlossen und am 10. November 1989 vom Bundesrat bestätigt wurde. In diesem Gesetz wird in Artikel 15 das Fremdrentengesetz aktualisiert, das DDR-Flüchtlinge und Übersiedler wie zuvor rentenrechtlich erfasst und ihre Anwartschaften in den Anlagen unwiderruflich festschreibt. Der spätere Beitritt der DDR konnte die vom GG geschützten Anwartschaften nicht mehr löschen.

5. Angesichts des steilen Anstiegs der Übersiedlerzahlen nach der Maueröffnung waren viele Politiker bezüglich der unveränderten Weitergeltung des FRG in höchster Sorge. Sie forderten nachdrücklich von der Kohl-Regierung schnelle einschneidende Änderungen. Die Regierung handelte aber nicht, sondern ließ das FRG mit berechnendem Kalkül weiter mit seiner Sogwirkung auf viele junge DDR-Bürger bestehen. Erst der Staatsvertrag regelte dann, dass für nach dem 18. Mai 1990 kommende Übersiedler das FRG nicht mehr gelten sollte.

6. Das FRG galt bis zur Vereinigung Deutschlands auch für DDR-Sachverhalte, seit 1. Januar 1992 nur noch für ausländische Sachverhalte. Die Rentenanwartschaften der DDR-Deutschen, die vor dem 18. Mai 1990 flohen oder übersiedelten und auch bis zum 3. Oktober 1990 Altbundesbürger mit gewöhnlichem Aufenthalt im Bundesgebiet blieben, sind in der Fassung des FRG von 1989 gleichsam historisch eingefroren. Genau dies wurde auch so im Gesetzgebungsprozess des RÜG 1991 als selbstverständlich vorausgesetzt. Es wäre aberwitzig, dem damaligen Gesetzgeber etwas anderes zu unterstellen.

7. Genau aber dies ist dann im Rahmen der späteren Interpretation des RÜG, speziell der berüchtigten §§ 256a und 259a des SGB VI geschehen und geschieht bis heute. Das ist massiver Rechtsbruch nicht nur innerstaatlichen Rechts. Die Anwartschaften wurden im Staatsvertrag festgeschrieben, standen fortan eindeutig unter dem Eigentumsschutz des GG und waren nicht mehr zu beseitigen. Selbst wenn ein Gesetz dies getan hätte, wäre es nichtig weil verfassungswidrig. Es wäre ein schwerer Eingriff in den Vertrauensschutz und gegen das dem rechtsstaatliche Rückwirkungsverbots. Keine Regierung nach der Einheit hat allerdings eine solche gesetzliche Regelung geschaffen. Die mehrfach vorgenommenen Änderungen der textlichen Fassung der genannten §§ sind ausschließlich für Neubundesbürger relevant und betreffen Altbundesbürger in keiner Hinsicht. Auch die 1996 erfolgte Einfügung des Punktes (3a) in den § 256a macht da keine Ausnahme. Es ist dort Normadressat eine ganz bestimmte Gruppe unter den Neubundesbürgern.

8. Dass böse Schlingel auf höchster Ebene der Verwaltungsbürokratie (möglicherweise aufgrund geäußerter Wünsche bestimmter Politiker) bewusst Fehlinterpretationen vorgenommen haben und dabei vielleicht sogar schon im Vorfeld bei den gesetzgeberischen Textänderungen mitgewirkt haben mit dem Ziel, die böswillige Absicht irgendwie in die Tat umzusetzen, ist nicht etwa nur ein normaler Straftatbestand wie beispielweise Rechtsbeugung im Amt. Hier geht es um mehr. Hier wird grundlegendes Recht gebrochen. Als Regierungskriminalität werden Straftaten bezeichnet, die im Auftrag oder mit Duldung von Regierungen erfolgen. Sollte es also keine von der Regierung schnell herbeigeführte Abschaffung der kriminellen Praxis geben, bleibt letztlich nur der Weg zu einem überstaatlichen Gericht.


Von jeder am 27.07.2011; 21:29:56 Uhr [3559 Hits]

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