§§-Helsinki ?
Sehr geehrter Bibelleser, sehr geehrter Herr Hans-Jochen Specht,
was für eine vergeudete Zeit, sich mit Volksvertreter wie Arnold Vaatz auseinander zusetzen. Schon als die „Besondere Zuwendung für Haftopfer nach § 17a StrRehaG“ in Arbeit war, zerredete Arnold Vaatz die Höhe der Geldleistung (angedacht waren ja 500 Euro), indem er immer davor warnte, die Summe dürfe die Renten der Opfer des Nationalsozialismus nicht übersteigen. Dabei hat er unterschlagen, dass es innerhalb dieser Renten 2 unterschiedliche Systeme gibt. Rente-West, die liegt in etwa wie die Zuwendung nach § 17a StrRehaG und die Rente-Ost. Das es auch noch die Rente-Ost gibt, hat Vaatz natürlich vollkommen verschluckt. Es handelt sich um die VVN (Verfolgte des Naziregimes)und OdF (Opfer des Faschismus) Renten welche mit dem Einheitsvertrag den Betroffenen garantiert sind. Auch hat er vergessen zu erwähnen wie hoch sich diese bemessen , nämlich auf über ca. 730 Euro monatlich. Im Vergleich zu den 250 Euro (Opferrente) kann von einer Besserstellung der SED Opfer gegenüber den NSDAP/NS Opfern (zumindest Ost) keine Rede sein. Ich finde es sowieso ein Unding zwei verschiedene Entschädigungssummen einer selben Opfergruppe zu leisten. Welcher DDR Personenkreis die VVN und OdF Renten beansprucht dürfte allen Lesern klar sein. Zumeist SED Kader. Das die geltenden Gesetze sogar Familienmitglieder (Ehepartner, Kinder, Witwen, Waisen...) berücksichtigen und die gesetzlichen Regelungen insgesamt weit vorteilhafter ausgefallen sind, als die jüngste Gesetzgebung für SED Opfer, kennzeichnet noch nicht mal mehr das Wort „Sauerei“.
Vaatz hatte auf seiner Internetpräsenz Links zu Opfervereinen und Initiativen gesetzt, bei denen eine Unterstützung für SED Opfer angeboten wurde. Die hat er still und heimlich wieder entfernt. Vaatz hat sich in der Vergangenheit in seinen Redebeiträgen nicht gerade für uns eingesetzt. Ich hoffe, solche Herren finden wir so schnell wie möglich in der Wüste!
Wie es „formaljuristisch“ immer so schön heißt, müssen Absichten auf ihre Tauglichkeit vehement abgeklopft werden. So ist es mit dem Helsinkiabkommen (KSZE) auch! Und trotzdem sehe ich hierin eine Chance. Erstens: Das Thema Rente geht themenübergreifend wirklich alle ehemaligen DDR Bürger von vor dem Mauerfall an!
Während in Sachen Opferentschädigung und Aufarbeitung unzählige Anlaufstellen installiert sind, verhält es sich zur Rente für „Altübersiedler“ ganz anders. Hier existiert als dickes Tau, nur die IEDF. Das ist gut so.
Nehmen wir die Ehrenpension für die letzte DDR Regierung von Lothar de Maiziére. Rund 800 Euro monatlich für ihre historische Leistung. Abgesichert durch Gesetzgebung im Ministergesetz. Schon hier gelang es nicht, eine einheitliche schlagkräftige Masse anzusprechen, eine Petition mitzutragen. Der Petitionsausschuss im Deutschen Bundestag befasste sich mit der Materie und schmetterte die Bedenken ohne mit der Wimper zu zucken ab. Rechtsstaat?
Deshalb gewinne ich dem Gedanken des W.Göttsche durchaus Positives ab. Zwar muss man mit dem Händeln zweier Staatsbürgerschaften (vor allem im Bundesrecht) äußerst umsichtig sein und dennoch wurden auf alle Fälle jene die mit der Ausbürgerungsurkunde ausgestattet wurden, per Gesetz im doppelten Sinne, dem Rechtsbereich der DDR entzogen. Mit dem Verlust der Staatsbürgerschaft der DDR, verlor man auch gleichzeitig ALLE Rechte und Pflichten. Dazu gehören selbstverständlich auch ausgekehrte und auszukehrende Leistungen. Die Rente somit auch!
Das Bundesnotaufnahmeverfahren machte uns zu Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Das Versprechen, unsere Renten 1:1 an das Bundesrentensystem anzupassen, war nun nicht ein Akt der Barmherzigkeit, sondern die Antwort darauf, dass wir mit dem Verlust der Staatsbürgerschaft der DDR, auch alle abzuleitenden Rechte und Pflichten aus der DDR verloren. Ganz klar auch die Rentenanwartschaften.
Wer da glaubt, diese Volksvertreter werden sich besinnen, befindet sich im Blätterbereich eines pflanzlichen Irrgartens...
Anstatt das so viele sinnlose Vereine so viele sinnlose Podiumsdiskussionen, zu so viel Sinnlosem aus Fördergeldern veranstalten, sollte über eine Klage ernsthaft nachgedacht werden!
Sollte die Petition gemäß den allgemeinen Erwartungen von unseren Volksvertretern zu Grabe getragen werden, muss dann ein fertiges Konzept auszurollen sein!