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IG ehem. DDR-Flüchtlinge gem. e.V.
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Aus Presse und Medien

 

2023-08-17 Hünfelder Zeitung

"Langer Kampf noch nicht zu Ende" (Größe: 295 kB; Downloads bisher: 1779; Letzter Download am: 29.03.2024)

 

2021/2 der stacheldraht

"DDR-Altübersiedler und die Rentenüberleitung -- ein Dauerärgernis" (Größe: 1.74 MB; Downloads bisher: 10399; Letzter Download am: 29.03.2024)

 

2020/3 der stacheldraht

"Verstörende Auskunft" (Größe: 5.28 MB; Downloads bisher: 14660; Letzter Download am: 29.03.2024)

 

2019 Budapester Zeitung Nr. 32 (Größe: 8.2 MB; Downloads bisher: 14466; Letzter Download am: 29.03.2024)

Seite 13 Merkels Grenzöffnung, Seiten 32/33 'Sternfahrt aus Anlaß ...'

2019 Budapester Zeitung Nr. 31 (Größe: 8.97 MB; Downloads bisher: 14853; Letzter Download am: 29.03.2024)

ab Seite 19: Interview mit einer Familie, die 1989 über Ungarn geflohen ist

 

01. November 2018: Jüdische Allgemeine

"Verdiente Rente"

 

02. April 2018 Conservo: Rentenbetrug

Gefühllose, brutale Antwort aus Merkels Kanzleramt (Größe: 103 kB; Downloads bisher: 13051; Letzter Download am: 29.03.2024)

 

2017/7 der stacheldraht

Offener Leserbrief an die Bundeskanzlerin (Größe: 852 kB; Downloads bisher: 3461; Letzter Download am: 29.03.2024)

 

21. März 2017 MDR Umschau

"DDR-Flüchtlinge kämpfen für höhere Renten"

 

2017/01 der stacheldraht

"Asymmetrischer Kampf um Rente" (Größe: 2.56 MB; Downloads bisher: 13034; Letzter Download am: 29.03.2024)

 

18. Januar 2017

ARD Plusminus

Weniger Geld für ehemalige DDR-Flüchtlinge.mp4 (Größe: 56.68 MB; Downloads bisher: 16264; Letzter Download am: 29.03.2024)

 

Konservativer und liberaler Blog Conservo: Zynischer Rentenbetrug an deutschen Flüchtlingen

oder hier in JournalistenWatch.com 

 

 

Ältere Beiträge sind links unter dem Menüpunkt "Archiv Presse / Medien" abrufbar.

 

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Forum Gästebuch

BR Deutschland noch ein Rechtsstaat?

Die Union und der Abgeordnete Weiß haben recht, der im Vorschlag von Rot/Grün genannte Stichtag 09.11.1989 verstößt gegen das Rückwirkungsverbot des Grundgesetzes, die Union leitet das selbst her, auch an durchaus realistischen Beispielen. Und die Union nennt den richtigen Termin, der nicht mit dem Grundgesetz kollidiert. weil er nicht rückwirkend ist. Der Termin wird im Staatsvertrag vom 18.05.1990 genannt, es ist der 18.05.1990, schneller geht es nicht. Bis dahin wird nach FRG eingegliedert, Übersiedler aus der DDR, die nach diesem Termin kommen, werden nicht mehr nach FRG eingegliedert. Wer danach kommt, der unterfällt einem anderen Gesetz, einem Gesetz, dass am 18.05.1990 noch vollkommen unbekannt war, was aber nicht zwangsläufig etwas böses bedeuten muss. Es war das Gesetz für die Überleitung der Ansprüche der Ostdeutschen, es war das RÜG. Die Wirkung von Artikel 20 (7) und der Anlage 5 zum Staatsvertrag wird unmittelbar nach Veröffentlichung des Staatsvertrages von vielen Experten des deutschen Sozialrechts klar und unmissverständlich beschrieben, ich hänge hier am Ende einen Auszug an.

Die Lösung des Staatsvertrages war überaus simpel und einleuchtend, zur geschichtlichen Situation passend, mit dem Grundgesetz vereinbar, sie passte sogar zum Sozialabkommen mit Polen (das auch FRG alter Form vorschreibt) und war alternativlos, weil jede andere Lösung mit dem Grundgesetz kollidiert wäre. Das neue FRG, das bereits vor dem Fall der Mauer geplant war, konnte ab sofort vom Gesetzgeber allein auf die Aussiedler aus den Herkunftsgebieten ausgerichtet werden. Für die Übersiedler galt das am 18.05.1990 geltende FRG, was denn sonst? Es ist der reine Betrug, es ist absichtliches Dummstellen, wenn der "Rentenexperte" Weiß mit dem neuen FRG droht, das später, viel später gekürzt wurde. Da kommen die 60% her, von denen Weiß spricht. Es ist eine infame Lüge. Das FRG ist ein Eingliederungsinstrument, kein immerwährend anzuwendendes Behandlungsinstrument. Das weiß der Herr Weiß! Nach dem 18.05.1990 gab es im rentenrechtlichen Sinne keine Übersiedler mehr. Im allgemeinen Sinn schon, bei der Verabschiedung des RÜG am 21.06.1991 taucht der Begriff auf für Leute, die von der DDR kommen, um im Westen zu arbeiten. Er war noch lange Zeit gebräuchlich.

Irgendwann jedoch, vermutlich in den späten neunziger Jahren, muss eine Gruppe von Menschen mit bösester Absicht und mit entsprechenden administrativen und technischen Möglichkeiten versucht haben, die Übersiedler, also die Kräfte, die während der ganzen Zeit der DDR dieser wirklich als erkennbare Oppositionskraft entgegengewirkt haben, zu strafen durch den Entzug von Eigentum. Das ist ohne jeden Zweifel eine Straftat, vermutlich verjährt, aber immer noch unmoralisch. Die Manipulation ging nur zentral, das konnte nur aus dem Sozialministerium heraus organisiert werden.

Übersiedler, Flüchtlinge haben der DDR bei offener Grenze massiv geschadet, deswegen wurde ja 1961 die wahnsinnig teure Mauer gebaut, die die DDR Geld und alle Sympathien im In- und Ausland gekostet hat. Die Flüchtlinge haben auch geschadet, als die Mauer stand, denn mit jeder Übersiedlung, jeder Flucht wurde offensichtlich, die können Mauern bauen wie sie wollen, es wird immer Menschen geben, die diese durchbrechen. Im Jahr 1983 hat Strauß einen Milliardenkredit vermittelt, die ungewöhnlich vielen Flüchtlinge (40.000) 1984 waren ganz sicher eine Gegenleistung der DDR, von Strauß gefordert. Im Jahr 1989 war der DDR schon nicht mehr zu schaden, als in der ganzen Welt die Bilder vom paneuropäischen Frühstück in Sopron und von den Flüchtlingen in Prag gezeigt wurden. Wir müssen wissen, wer für das Unrecht verantwortlich ist. Das waren Menschen, aber welche? Wenn wir wieder Rechtsfrieden haben wollen, dann müssen wir wissen, wer das war.

Wer den Flüchtlingen in der Bundesrepublik schaden wollte, der musste einen völlig wirkungslosen dummy-Paragraphen in die Sozialgesetzgebung hineinschreiben und seine Umkehrung betreiben. Ein solcher Paragraph ist der §259a, der Flüchtlingen Rente nach FRG verspricht (was eigentlich seit 1959 geklärt war), wenn sie älter als Geburtsjahrgang 1937 sind. Wenn wir davon ausgehen, dass mit dem SGB VI keine bestehenden Renten angefasst werden sollten, dann war der §259a wirksam für schlimmstenfalls 5 Geburtsjahrgänge, 1936 bis 1931.

Denn wer 1931 geboren ist, der kann 1991, vor Inkrafttreten des SGB VI, im Alter von 60 Jahren, bereits Rente bekommen (damals gab es ein Sonderrecht für Frauen). Es sind also 5 Jahre, die von diesem Paragraphen geregelt werden, und da dort etwas zugesagt wird, was mit dem Staatsvertrag ohnehin für alle Rentner galt und seit langem geltendes Recht war, hat diese Sonderregelung niemand bemerkt, der älter als Geburtsjahrgang 1937 war. Dazu war dieser Paragraph auch nicht gedacht. Der war dafür gedacht, dass es zugeht wie beim Sender Jerewan: "Stimmt es, dass nach Staatsvertrag alle DDR-Flüchtlinge ihre Rente nach FRG behalten?" Antwort: "Im Prinzip ja, die Flüchtlinge müssen nur vor 1937 geboren sein". Und damit wurden, da die Flüchtlinge überwiegend jung waren, nahezu alle Flüchtlinge enteignet. Es gilt für die etwa 30 Geburtsjahrgänge von 1937 bis etwa 1970, wenn auch die Jungen kaum Schaden davon haben. Diesen Mechanismus zu erkennen ist nicht so schwierig. Aber man muss auch die kriminelle Energie haben, das durchzusetzen, und man muss an der richtigen Stelle sitzen. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass es diese schlimme Macht in unserem Lande gibt, und dass von den dazu Berufenen, den Volksvertretern, den Gerichten, keiner bereit ist, sich dieser Macht entgegenzustellen. Im Gegenteil, sie übertreffen sich im Eifer, den Betrug nach Vorschrift (der Täter) zu erklären. Und deswegen gibt es solch beschämende Veranstaltungen wie die 155 Sitzung des Bundestags vom 26.1.2012 mit dem Geschwätz und den Lügen von Union und FDP, die wir in der vergangenen Woche verfolgen durften. Kann man Bestohlene mehr verhöhnen als mit dem "Angebot", das Diebesgut zurückkaufen zu dürfen? Anders ist die "Nachversicherung" der FDP doch nicht zu verstehen.

Lesen Sie hier in einem wörtlichen Auszug von prominentesten Autoren, wie unmissverständlich der Staatsvertrag war:

DAngVers - . Jahrgang 37 . Juli/August 1990
Die gesetzliche Rentenversicherung im Staatsvertrag
Von Klaus Michaelis und Dr. Axel Reimann, Berlin
(Klaus Michaelis war Direktor der BfA, Dr. Axel Reimann ist Direktor der DRV-Bund).
5.6 Rentenleistungen bei Aufenthaltswechsel
Die Regelungen zur Leistungsgewährung in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR bei Fällen mit Aufenthaltswechsel von einem Staatsgebiet in das jeweils andere Staatsgebiet werden in der Folge des Staatsvertrages durch zwischenstaatliche Regelungen abgelöst. Bisher wurden z. B. bei Personen, die ihren Wohnsitz von der DDR in die Bundesrepublik Deutschland verlegt hatten, sämtliche Versicherungszeiten (also auch die in der DDR) von dem zuständigen bundesdeutschen RV-Träger abgegolten. DDR-Zeiten waren dabei nach dem Fremdrentenrecht anzurechnen und zu bewerten. Andererseits erhielten Personen, die aus der Bundesrepublik Deutschland in die DDR übergesiedelt waren, von dem Träger der DDR eine unter Berücksichtigung der bundesdeutschen Zeiten berechnete DDR-Rente (§ 2 Abs. 2 der 1. Rentenverordnung-DDR).
Diese Regelungen werden durch den Staatsvertrag nun für Personen modifiziert, die nach dem 18. Mai 1990 ihren gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Gebiet der einen Vertragspartei in das Gebiet der anderen Vertragspartei verlegt haben. Diese Personen erhalten von dem bisher zuständigen RV-Träger eine Rente für die dort zurückgelegten Zeiten, und zwar berechnet nach den für diesen Träger geltenden Rechtsvorschriften (Art. 20 Abs. 7 des Staatsvertrages).
Vereinfacht ausgedrückt bedeutet das, daß in Fällen mit Wohnsitzwechsel nach dem 18. Mai 1990 der bundesdeutsche RV-Träger für Zeiten im Bundesgebiet einzustehen hat, während der RV-Träger der DDR für dort zurückgelegte Zeiten leistungspflichtig ist.

Die Rechtssicherheit wird im Grundgesetz durch die die Artikel 19, Abs. 4 (Justizgewähranspruch, Einklagbarkeit des Rechts), Artikel 20 (Verfassungsmäßigkeit staatlichen Handels, Vorbehalt des Gesetzes, Grundsatz der Gesetzmäßigkeit allen staatlichen Handelns), Artikel 101 (Bestimmtheit von Rechtsvorschriften, Schutz des Vertrauens auf den Bestand von Gesetzen und Verwaltungsentscheidungen und die Rechtssicherheit im übrigen) gewährleistet.

Gewährleisten Sie endlich!


Von jeder am 08.02.2012; 09:13:12 Uhr [3551 Hits]

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