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IG ehem. DDR-Flüchtlinge gem. e.V.
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Aus Presse und Medien

 

2024/2 der stacheldraht

"Aus der Arbeit der (SED-)Opferbeauftragten" (Größe: 465 kB; Downloads bisher: 3794; Letzter Download am: 08.10.2024)

 

2023-08-17 Hünfelder Zeitung

"Langer Kampf noch nicht zu Ende" (Größe: 295 kB; Downloads bisher: 5569; Letzter Download am: 08.10.2024)

 

2021/2 der stacheldraht

"DDR-Altübersiedler und die Rentenüberleitung -- ein Dauerärgernis" (Größe: 1.74 MB; Downloads bisher: 14212; Letzter Download am: 08.10.2024)

 

2020/3 der stacheldraht

"Verstörende Auskunft" (Größe: 5.28 MB; Downloads bisher: 18884; Letzter Download am: 08.10.2024)

 

2019 Budapester Zeitung Nr. 32 (Größe: 8.2 MB; Downloads bisher: 18649; Letzter Download am: 08.10.2024)

Seite 13 Merkels Grenzöffnung, Seiten 32/33 'Sternfahrt aus Anlaß ...'

2019 Budapester Zeitung Nr. 31 (Größe: 8.97 MB; Downloads bisher: 19088; Letzter Download am: 08.10.2024)

ab Seite 19: Interview mit einer Familie, die 1989 über Ungarn geflohen ist

 

01. November 2018: Jüdische Allgemeine

"Verdiente Rente"

 

02. April 2018 Conservo: Rentenbetrug

Gefühllose, brutale Antwort aus Merkels Kanzleramt (Größe: 103 kB; Downloads bisher: 16894; Letzter Download am: 08.10.2024)

 

2017/7 der stacheldraht

Offener Leserbrief an die Bundeskanzlerin (Größe: 852 kB; Downloads bisher: 7350; Letzter Download am: 08.10.2024)

 

21. März 2017 MDR Umschau

"DDR-Flüchtlinge kämpfen für höhere Renten"

 

2017/01 der stacheldraht

"Asymmetrischer Kampf um Rente" (Größe: 2.56 MB; Downloads bisher: 16663; Letzter Download am: 08.10.2024)

 

18. Januar 2017

ARD Plusminus

Weniger Geld für ehemalige DDR-Flüchtlinge.mp4 (Größe: 56.68 MB; Downloads bisher: 22379; Letzter Download am: 08.10.2024)

 

Konservativer und liberaler Blog Conservo: Zynischer Rentenbetrug an deutschen Flüchtlingen

oder hier in JournalistenWatch.com 

 

 

Ältere Beiträge sind links unter dem Menüpunkt "Archiv Presse / Medien" abrufbar.

 

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Forum Gästebuch

Gästebuch der Interessengemeinschaft

zum Gästebucheintrag von Helfried Dietrich am 25.01.2013; 11:56:22 Uhr

Der Schreiber irrt an mehreren Punkten und vermischt Falsches und Richtiges unzulässig aus ganz klar subjektivem Gerechtigkeitsgefühl heraus. Dementsprechend verzerrt er die Gesetzeslage nach seinen eigenen Wünschen.

"Durch die offene Grenze verlor das RÜG für alle Übersiedler, die über die offene Grenze in den Westen kamen, seine Begründung."

Ein RÜG gab es 1989-1990 noch gar nicht, erst ab 1991. Der Bundesrat war im März 1990 wie breite Kreise der Öffentlichkeit besorgt über die wachsende Zahl der Übersiedler und die Belastung der Sozialkassen. Die Regierung Kohl wird nachdrücklich aufgefordert, die Sogwirkung des Fremdrentengesetzes endlich zu beseitigen. Warum dies nicht sofort nach Maueröffnung geschehen ist, bleibt ohnehin eine Frage an die Historiker, die eng an die Person des Kanzlers zu knüpfen ist. Kohl hatte ganz sicher seine Motive.

Fakt ist, dass der einzige rechtlich gültige Stichtag der 18. Mai 1990 ist und nicht der Tag der Maueröffnung. Wie sollte das auch gehen? Man kann nicht rückwirkend Gesetze ändern. Zudem steht eindeutig im Gesetz, dass der gewöhnliche Aufenthalt Kriterium ist, sonst nichts.

Das neue Kriterium des durchlaufenen Aufnahmeverfahrens ist nun völlig untauglich und hat mit den Realitäten überhaupt nichts zu tun. Die Wirklichkeit 1989-1990 war viel bunter, als der Schreiber es wahrhaben möchte. Da gab es beispielsweise nicht wenige Leute, die gar kein Aufnahmeverfahren durchlaufen haben, sondern von der Bundesrepublik aus, wo sie sich nur kurze Zeit vor dem 18.05.90 aufhielten, weiter ins westliche Ausland gingen. Oder es gab Leute, deren gewöhnlicher Aufenthalt am 18.05.90 zwar in der Bundesrepublik war, die aber bislang keinen Aufnahmeantrag gestellt hatten. In jedem Falle ist nicht das faktisch durchlaufene Aufnahmeverfahren maßgeblich, sondern der Anspruch auf Integration und damit auf Rentenanwartschaften nach den Tabellen 1 bis 16 des FRG. Das sind keine "unechten" Übersiedler. Solche gibt es ebensowenig wie echte Übersiedler.

Nun aber zum Begriff des "Beitrittsbürgers", der kein rechtlicher, sondern ein umgangssprachlicher Begriff ist. Rechtsbegriffe sind "Bundesbürger" und "DDR-Bürger". Für die Rentenanwartschaften nach FRG ist es aber ganz unmaßgeblich, ob jemand auschließlich Bundesbürger war, DDR-Bürger oder beides (auch das gab es nämlich in der Wirklichkeit, weil bei weitem nicht alle DDR-Bürger in den Wirren der Wende ordnungsgemäß aus der Staatsbürgerschaft der DDR entlassen worden waren). Ausschließliches Kriterium ist der gewöhnliche Aufenthalt am 18.05.90, sonst nichts.

Nun wird es allerdings richtig interessant, denn es gab Flüchtlinge und Übersiedler in nicht geringer Zahl, die zwar am 18.05.90 ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hatten, aber vor dem Beitrittsdatum wieder in ihre alte Heimat gegangen und sich auch bei den dortigen Behörden gemeldet haben. Sie waren mit dem Glas Sekt in der Hand am 2.10.90 eine Sekunde vor Mitternacht DDR-Bürger und damit Bürger des Beitrittsgebiets, für die später das RÜG geschaffen wurde. Der § 259a im SGB VI erfasst genau diese Deutschen und wird auch erst so verständlich und sinnvoll. Der Gesetzgeber wollte den Älteren unter diesen Deutschen einen besonderen Vertrauensschutz bieten und zugleich würdigen, dass sie sich den Aufgaben in den neuen Bundesländern stellten.


Von jeder am 25.01.2013; 18:23:18 Uhr [4300 Hits]

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