Petition 3-16-11-8222-
Die Petition der geflohenen, ausgereisten, freigekauften und abgeschobenen ehemaligen DDR-Bürger stammt aus dem Jahr 2006.
Im März 2009 wurde parteiintern von der CDU eine Beschlussempfehlung mit dem Hinweis „Zur persönlichen Unterrichtung. (Nicht zur Weitergabe an Petenten oder andere Stellen bestimmt)“ veröffentlicht. Sie endet mit: „Zusammenfassend ist festzustellen, dass entgegen der Auffassung der Petenten die Anwendung der gesetzlichen Regelungen, die auch von der Gerichtsbarkeit Bestand haben, nicht zu beanstanden ist. Es bleibt aber offen, ob die durch das RÜG erfolgte Ablösung des FRG für Übersiedler im Sinne eine für seine Versicherten verlässlichen Rentenversicherungssystems zielführend war. Auch wird ein überschaubarer Personenkreis neben den für alle Versicherten in den letzten Jahren eingeführten Einschränkungen in der gesetzlichen Rentenversicherung besonders getroffen. Aus den Unterlagen zur Gesetzgebung zum RÜG geht nicht hervor, ob sich durch die Ablösung des FRG für Übersiedler ergebenen Folgen absehbar und gewollt waren.“
Es sollte nur noch die Zahl der betroffenen Personen ermittelt werden, die dann im September 2010 vorlag. Wie die Zahl 316.613 ermittelt wurde, entzieht sich unserer Kenntnis. Ist auch egal, die Anzahl der Betroffenen ist jedenfalls amtlich festgestellt worden.
Zwischenzeitlich wurde durch den Petitionsausschuss mindestens eine Stellungnahme vom BMAS angefordert sich zu dem Rentenproblem der ehemaligen DDR-Flüchtlinge zu äußern. Uns ist der Inhalt der Stellungnahme unbekannt, ist auch nicht von Bedeutung, denn sie wird nicht zustimmend gewesen sein. Anderenfalls wäre es schizophren, immer ablehnend zu argumentieren und einmal befürwortend?
Am 26. Juni 2012 erfolgte die Veröffentlichung des Beschlusses des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags. Er endet mit: "Nach den vorangegangenen Ausführungen empfiehlt der Petitionsausschuss deshalb, die Petition der Bundesregierung, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Erwägung zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben."
Das ist die zweithöchste Stufe, wie auch Dr. H. Kolb (FDP) in der Bundestags-Rentendebatte am 28. Juni 2013 vortrug.
Dies ist bemerkenswert, im Petitionsbeschluss vom 26.06.2012 sind die meisten der Absätze wortwörtlich aus der CDU-Beschlussempfehlung von 2009 übernommen worden. Daraus kann geschlossen werden, dass die Antworten in der Stellungnahme durch das BMAS nicht überzeugend, nicht nachvollziehbar waren.
Wieder ist ein Jahr vergangen, nichts hat sich ereignet.
Wer blockiert hier? Wer setzt auf eine biologische Lösung? Wer kann den gesamten Bundestag brüskieren? Das BMAS als das zuständige Ministerium vom Petitionsausschuss befragt hat eine Änderung abgelehnt. Der Petitionsausschuß hat eine Änderung eingefordert. Die Arbeitsministerin sieht trotzdem keinen Änderungsbedarf. Entgegen einer Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes und dem Pet-Beschluss. Welchen Stellenwert hat der Petitionsausschuss? Oder ist es so, nach der Wahlschlacht betrachtet der Sieger das Parlament als Beute?
Darf nicht sein. Denn der einstimmige Petitionsauschussbeschluss ist die Entscheidung des Deutschen Bundestags. Umzusetzen haben es die Rentenexperten im BMAS und der Rentenversicherungen.
Dr. H. Kolb erwähnte in seinem Redebeitrag vom 28.06.2013 ein Berichterstattergespräch mit Vertretern des BMAS. Wie wir von den Teilnehmern übereinstimmend erfahren, haben sich alle Vertreter des Petitionsausschusses dem anwesenden Vertreter des BMAS gegenüber einhellig und deutlich geäußert. Sie haben sehr konkret „das Primat des Parlaments vor der Exekutive“ betont. Sie haben das BMAS aufgefordert, endlich „eine Lösung für die Gruppe der DDR-Altübersiedler zu finden“. Der Sprecher des Petitionsausschusses hat unwidersprochen erklärt, dass beim Beschluss des RÜG keiner der beteiligten Abgeordneten Konsequenzen in Richtung DDR-Altübersiedler gesehen, geschweige denn gewollt hat.
Weil seitens des BMAS immer wieder „verfassungsrechtliche Bedenken“ vorgeschoben werden, wurde das BMAS aufgefordert, umgehend „ein verfassungsrechtliches Gutachten zu vergeben, wie eine Regelung gestaltet werden kann“, die vor dem Hintergrund des BVerfG-Urteils in Sachen Aussiedler Bestand hat.
Die ungewöhnlich lange Dauer unserer Petition ist auch ein Beweis für die nicht transparente Vorgehensweise uns in das RÜG einzubeziehen, uns quasi zu Betrittsbürger zu machen.
Es ist schon eigenartig. Für jeden Krabbelkäfer werden Umweltgutachten und Folgeabschätzungen gefordert und erstellt. Nur für Menschen meint man, es sei unnötig.