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Aus Presse und Medien

 

2024/2 der stacheldraht

"Aus der Arbeit der (SED-)Opferbeauftragten" (Größe: 465 kB; Downloads bisher: 4403; Letzter Download am: 04.12.2024)

 

2023-08-17 Hünfelder Zeitung

"Langer Kampf noch nicht zu Ende" (Größe: 295 kB; Downloads bisher: 6250; Letzter Download am: 04.12.2024)

 

2021/2 der stacheldraht

"DDR-Altübersiedler und die Rentenüberleitung -- ein Dauerärgernis" (Größe: 1.74 MB; Downloads bisher: 14827; Letzter Download am: 04.12.2024)

 

2020/3 der stacheldraht

"Verstörende Auskunft" (Größe: 5.28 MB; Downloads bisher: 19504; Letzter Download am: 04.12.2024)

 

2019 Budapester Zeitung Nr. 32 (Größe: 8.2 MB; Downloads bisher: 19250; Letzter Download am: 04.12.2024)

Seite 13 Merkels Grenzöffnung, Seiten 32/33 'Sternfahrt aus Anlaß ...'

2019 Budapester Zeitung Nr. 31 (Größe: 8.97 MB; Downloads bisher: 19685; Letzter Download am: 04.12.2024)

ab Seite 19: Interview mit einer Familie, die 1989 über Ungarn geflohen ist

 

01. November 2018: Jüdische Allgemeine

"Verdiente Rente"

 

02. April 2018 Conservo: Rentenbetrug

Gefühllose, brutale Antwort aus Merkels Kanzleramt (Größe: 103 kB; Downloads bisher: 17493; Letzter Download am: 04.12.2024)

 

2017/7 der stacheldraht

Offener Leserbrief an die Bundeskanzlerin (Größe: 852 kB; Downloads bisher: 7905; Letzter Download am: 04.12.2024)

 

21. März 2017 MDR Umschau

"DDR-Flüchtlinge kämpfen für höhere Renten"

 

2017/01 der stacheldraht

"Asymmetrischer Kampf um Rente" (Größe: 2.56 MB; Downloads bisher: 17254; Letzter Download am: 04.12.2024)

 

18. Januar 2017

ARD Plusminus

Weniger Geld für ehemalige DDR-Flüchtlinge.mp4 (Größe: 56.68 MB; Downloads bisher: 23220; Letzter Download am: 04.12.2024)

 

Konservativer und liberaler Blog Conservo: Zynischer Rentenbetrug an deutschen Flüchtlingen

oder hier in JournalistenWatch.com 

 

 

Ältere Beiträge sind links unter dem Menüpunkt "Archiv Presse / Medien" abrufbar.

 

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Forum Gästebuch

VERHANDLUNG im Sozialgericht

Liebe Freunde der Interessengemeinschaft,

letzten Donnerstag fand nun auch meine Hauptverhandlung in Sachen Rentenbetrug FRG-RÜG statt; allerdings (noch) in der ersten Instanz. Nach jahrelangem Warten und einer Dienstaufsichtsbeschwerde beim Landessozialgericht war es schließlich so weit … bis auch ich mir die KLAGEABWEISUNG erläutern lassen durfte.

Der sehr freundliche Richter hatte gleich zu Anfang ausdrücklich zugestimmt, mich von unserem IEDF-Vorstandsvorsitzenden Jürgen HOLDEFLEIß unterstützen zu lassen. Dies nutzte dieser dann auch professionell, d.h. sachkompetent, indem er mehrfach das Wort ergriff, um sämtliche relevanten Gesetzesgrundlagen (inklusive nicht existierender Gesetze) zu benennen und über die Tragweite des Rentenbetruges zu informieren, deren sich das Gericht durchaus bewußt gewesen ist. Und überhaupt: Der Richter erschien gut vorbereitet; bekannte u.a. freimütig, sogar die ziemlich aktuellen F.A.Z.-Leserbriefe von IEDF-Mitgliedern studiert zu haben. Auch mußte er kurz über eine Aussetzung des Verfahrens nachdenken, die Jürgen vorgeschlagen hatte. Auf die konkreten Inhalte der dreiseitigen Klageschrift*, bei der mich Lothar GEBAUER perfekt unterstützt hatte, ließ sich allerdings das Gericht nicht ein – wie zu erwarten war.

Die Vertreterin der Gegenseite (DRV Bund) hatte inhaltlich nichts beizusteuern. Trotzdem wurde aus den angesetzten 15 Minuten „Verhandlung“ immerhin eine dreiviertel Stunde, ehe sich Richter und die beiden Beisitzer zur Beratung zurückzogen. Bei der Begründung der Klageabweisung verwies der Richter (wie schon zu Beginn der Verhandlung) auf die zweite Instanz, das Landessozialgericht; denn nach den bereits gesprochenen Urteilen seien ihm „die Hände gebunden“. Es müsse eine politische Entscheidung her!

Damit war wieder einmal klar: Freundlichkeit und Mut sind zweierlei Dinge.

Euer
Wolfgang Mayer


*) kann bei Interesse zugesandt werden



Lieber Wolfgang Mayer,

mein Auftritt beim Sozialgericht dauerte 70 Minuten. Geredet hatte nur einer - ich.
Im Urteil steht nur der Satz: "Das Gericht schließt sich den Ausführungen des Widerspruchsbescheid der Bundesknappschaft an". Peng.

Egal welche Gesetze zitiert werden, welche Dokumente vorgelegt werden, das "Urteil" steht bereits vor der Verhandlung fest.

Ich war bei der Verhandlung meines Schulfreundes dabei. Als er zum Beginn noch zwei Seiten Begründung nachreichte, war der Herr in "Schwarz" so richtig böse, Mußte doch nun das fertige Urteil überarbeitet werden, drohte mit einer Gerichtsgebühr. Herr Gebauer kennt solch ein Vorgehen, er mußte 300 Euro für ein Urteil zahlen.

Mein Freund: "Ich bin erstmalig vor Gericht. Sie hatten mir mitgeteilt, was passieren wird, wenn ich nicht erscheinen werde, aber nicht, was ist, wenn ich erscheine."

Jetzt haben die Rechtsprecher es einfacher, sie verweisen mit Bedauern auf das BSG-Urteil vom Dezember 2011.
Obwohl, 15 Jahre zuvor hatte das BSG noch genau entgegengesetzt geurteilt. Damals war der nun vorsitzende Richter der Berichterstatter. Zwischenzeitlich wurde aber kein Gestz geändert!

V. Hilgert


Von jeder am 27.07.2015; 12:51:55 Uhr [6381 Hits]

Re: VERHANDLUNG im Sozialgericht

Auch ich habe am 18. November 2015 ein Termin beim Sozialgericht.
Soll ich zum Termin erscheinen oder das Sozialgericht bitten, den Rechtsstreit ruhen zu lassen bis ein Urteil beim Bundesverfassungsgericht gesprochen wird.
Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben.
Vielen Dank im Voraus.
Andreas


Antwort:
Das Gericht bitten das Verfahren ruhend zu stellen.
Die DRV (Bund) macht es bereits so, von der Bundesknappschaft ist uns erst ein Fall der Ruhendstellung bekannt.


Von a.zernikow am 14.09.2015; 17:17:39 Uhr [1116 Hits] Mitglieder

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