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IG ehem. DDR-Flüchtlinge gem. e.V.
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Aus Presse und Medien

 

2024/2 der stacheldraht

"Aus der Arbeit der (SED-)Opferbeauftragten" (Größe: 465 kB; Downloads bisher: 3793; Letzter Download am: 08.10.2024)

 

2023-08-17 Hünfelder Zeitung

"Langer Kampf noch nicht zu Ende" (Größe: 295 kB; Downloads bisher: 5567; Letzter Download am: 08.10.2024)

 

2021/2 der stacheldraht

"DDR-Altübersiedler und die Rentenüberleitung -- ein Dauerärgernis" (Größe: 1.74 MB; Downloads bisher: 14209; Letzter Download am: 08.10.2024)

 

2020/3 der stacheldraht

"Verstörende Auskunft" (Größe: 5.28 MB; Downloads bisher: 18881; Letzter Download am: 08.10.2024)

 

2019 Budapester Zeitung Nr. 32 (Größe: 8.2 MB; Downloads bisher: 18647; Letzter Download am: 08.10.2024)

Seite 13 Merkels Grenzöffnung, Seiten 32/33 'Sternfahrt aus Anlaß ...'

2019 Budapester Zeitung Nr. 31 (Größe: 8.97 MB; Downloads bisher: 19084; Letzter Download am: 08.10.2024)

ab Seite 19: Interview mit einer Familie, die 1989 über Ungarn geflohen ist

 

01. November 2018: Jüdische Allgemeine

"Verdiente Rente"

 

02. April 2018 Conservo: Rentenbetrug

Gefühllose, brutale Antwort aus Merkels Kanzleramt (Größe: 103 kB; Downloads bisher: 16891; Letzter Download am: 08.10.2024)

 

2017/7 der stacheldraht

Offener Leserbrief an die Bundeskanzlerin (Größe: 852 kB; Downloads bisher: 7348; Letzter Download am: 08.10.2024)

 

21. März 2017 MDR Umschau

"DDR-Flüchtlinge kämpfen für höhere Renten"

 

2017/01 der stacheldraht

"Asymmetrischer Kampf um Rente" (Größe: 2.56 MB; Downloads bisher: 16663; Letzter Download am: 08.10.2024)

 

18. Januar 2017

ARD Plusminus

Weniger Geld für ehemalige DDR-Flüchtlinge.mp4 (Größe: 56.68 MB; Downloads bisher: 22376; Letzter Download am: 08.10.2024)

 

Konservativer und liberaler Blog Conservo: Zynischer Rentenbetrug an deutschen Flüchtlingen

oder hier in JournalistenWatch.com 

 

 

Ältere Beiträge sind links unter dem Menüpunkt "Archiv Presse / Medien" abrufbar.

 

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Antwort eines CDU Volksvertreters auf meinen Brief zum Rentenproblem

Sehr geehrter Herr Wölker,
wir haben uns in der Vergangenheit intensiv mit der Sichtweise der Interessengemeinschaft ehemaliger DDR-Flüchtlinge und die der anderen Betroffenen beschäftigt.
Entgegen der Darstellung von Betroffenen können wir jedoch nicht bestätigen, dass die Einbeziehung der Altübersiedler seinerzeit nicht vom Gesetzgeber gewollt war. Fakt ist, dass der Bundestag die heutige Rechtslage so beschlossen hat. Der damalige Beratungsverlauf brachte die Neufassung des § 15 Abs. 1 Fremdrentengesetzes (FRG) durch Art. 14 Nr. 14 Buchstabe a des Rentenüberleitungsgesetzes (RÜG) vom 25.07.1991 und die dort durch Art. 1 Nr. 75 geschaffene Übergangsregelung des § 259 a SGB VI mit sich. Danach unterfielen Personen, die vor dem 19.5.1990 in die alten Bundesländer übersiedelten, nicht mehr dem FRG, wenn ihre Rente nach 1996 begann.
Darüber hinaus wurde der § 259a SGB VI durch Art. 1 Nr. 16 des Rentenüberleitungsergänzungsgesetzes (RÜ-ErgG) vom 24.06.1991 geändert. Die Neufassung des Vertrauensschutzes war bezogen auf Personen, die vor 1937 geboren sind und vor dem 19.5.1990 in den Westen übersiedelten.
Diese Rechtsänderung konnte damaligen Parlamentariern auch nicht völlig unerkannt bleiben, denn die Regelung wurde zweimal in zwei verschiedenen Gesetzgebungsverfahren aufgegriffen, die zweite war bereits im Regierungsentwurf enthalten. Sie wurde auch im Ausschuss thematisiert (vgl. Bericht BT Drs. 12/826). Es ist zwar zuzugeben, dass im Zuge der Rechtseinheit in den Wirren der hektischen Zeit Manches nicht so ganz klar und deutlich wurde, wie es wünschenswert gewesen wäre. Dennoch ist die Rechtslage so geschaffen worden.
In seiner Plenarsitzung am 2. Juli 2015 hat der Deutsche Bundestag über die maßgebenden Petitionsakten in diesem Zusammenhang abschließend befunden. Die Entscheidung lautet, die Verfahren zu beenden und eine Abhilfe nicht mehr in Aussicht zu stellen. Es ist im Ergebnis nicht angebracht, die damals so beschlossene Rechtslage in Zweifel zu ziehen.
Ich kann Ihnen versichern, dass wir vor einer abschließenden Entscheidung alle Argumente lang und durchaus mit viel Wohlwollen geprüft haben. Wir wissen um die geschichtliche Bedeutung der DDR-Flüchtlinge und Übersiedler. Wir sind uns auch der vielen Schicksale der DDR-Flüchtlinge bewusst und haben größten Respekt vor all denjenigen, die sich dem Unrechtsstaat der DDR entzogen haben. Jedoch ist die gesetzliche Rentenversicherung nicht dazu geeignet, auf diese Schicksale allumfassend und zur Befriedigung jeglicher Interessen einzugehen.
Denn was wir hierbei nicht ausblenden dürfen, und darum geht es wesentlich, ist, dass die zu einer bestimmten Zeit in einem bestimmten Teil Deutschlands zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten möglichst gleich behandelt werden, um das etwas vereinfacht zu formulieren. Eine Wahlfreiheit je nachdem, ob das geltende Recht oder das FRG günstiger ist, lehnen wir ab. Damit geht es darum, wie die Zeiten zu bewerten sind, die jemand zum Beispiel von 1982-1987 in Gera zurückgelegt hat. Das einheitlich zu regeln war seinerzeit das Anliegen der Rentenüberleitung mit dem Ziel eines einheitlichen Rentenrechts in ganz Deutschland. Von dieser Vorstellung haben Übersiedler auch profitiert, in dem ihre Anwartschaften zudem gleichwohl mit dem Rentenwert West berechnet wurden und Frauen sich mit den Kindererziehungszeiten besserstellen. Soweit sich Schlechterstellungen ergaben, gab es Vertrauensschutzregelungen und Übergangsfristen. Auch in Westdeutschland und für andere Gruppen gab es nicht immer nur positive Änderungen, sondern auch Einschnitte und Nachteile. So wurde auch das FRG im Leistungsniveau beschnitten, die Bewertung von Schulzeiten verschlechtert, Witwenrenten gekürzt, Renteneintrittsalter erhöht etc.
Wir wissen auch um die Ungerechtigkeiten, die Betroffene zu Recht im Hinblick auf andere Erwerbsbiografien kritisieren. Die von Ihnen dazu wiederholt geforderte Regelung wäre aus unserer Sicht verfassungswidrig, da hierdurch bei DDR-Übersiedlern die Nachteile einer fehlenden FZR-Zahlung ausgeglichen würden, bei (anderen) SED-Verfolgten aber nicht. Verfassungsrechtliche Bedenken bestünden wegen der dann quasi dauerhaften Schlechterstellung von Frauen. Gerechtigkeitslücken im Vergleich zu den in der DDR-Gebliebenen und deutschen (Spät-)Aussiedlern würden eröffnet, Nachweisschwierigkeiten bei Bürgern und ein überaus hoher Verwaltungsaufwand bei der Rentenversicherung wären damit ebenfalls verbunden.
Eine Rechtsänderung, die die Forderungen der Betroffenen umsetzt und gleichzeitig verfassungsgemäß wäre, ist nicht ersichtlich. Zudem würden bei Umsetzung der Forderungen wiederum neue Verwerfungen und Ungerechtigkeiten gegenüber anderen Personengruppen entstehen.
In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass die aktuelle Rechtslage durch höchstrichterliche Entscheidungen bestätigt wurde: Das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) hat die Abschaffung des FRG für DDR-Übersiedler als rechtmäßig bestätigt und insbesondere verfassungsrechtliche Bedenken nicht gesehen (14. Dezember 2011, B 5 R 36/11 R). Gegen das Urteil ist Verfassungsbeschwerde eingelegt worden, das Bundesverfassungsgericht hat sie jedoch nicht zur Entscheidung angenommen (1 BvR 713/13). Das Bundesverfassungsgericht führt dabei drei wesentliche Gründe an: (1) Die durch das Fremdrentengesetz begründeten Rentenanwartschaften unterliegen nicht dem Schutz des Eigentums nach Art. 14 Abs.1 GG, wenn ihnen ausschließlich Beitrags- und Beschäftigungszeiten zugrunde liegen, die in den Herkunftsgebieten erbracht oder zurückgelegt wurden und für die die Betroffenen keine äquivalenten Beiträge eingezahlt haben. (2) Eine möglicherweise unzulässige unechte Rückwirkung wegen der Änderung der Bewertung der in der DDR zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten wurden vom Beschwerdeführer nicht substantiiert und schlüssig dargelegt und (3) ergibt sich ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) aus dem Vorbringen des Beschwerdeführers nicht hinreichend.
Nach alledem ist das geltende Recht verfassungsgemäß und eben nicht rechtswidrig, wie es manche Betroffene sehen. Das Erfüllen ihrer Forderungen würde für uns dagegen die Abkehr von Grundentscheidungen der Rentenüberleitung bedeuten. Zudem wäre die geforderte Regelung mit den Grundsätzen des lohn- und beitragsbezogenen Rentenrechts nicht vereinbar. Hier sind Insellösungen allein für bestimmte Gruppen zu vermeiden. Mit der Erfüllung der Forderung nur für einzelne Personengruppen lässt sich eine Befriedung nicht erreichen, da dies von den nicht erfassten Personenkreisen mit gleichgerichteten Forderungen als ungerecht empfunden würde. Bei Umsetzung der Forderung würden neue Verwerfungen und Ungerechtigkeiten gegenüber Versicherten mit vergleichbaren Lebenssachverhalten in den alten und neuen Ländern entstehen. Aus der Erfüllung der Einzelforderung für eine ausgewählte Personengruppe würden sich zusätzlich zu den bisherigen Ablehnungsgründen der anderen Forderungen neue Rechtsfertigungszwänge ergeben. Damit gäbe es neue Rechtsunsicherheiten. Die Erfüllung aller Forderungen hätte insgesamt erhebliche finanzielle Auswirkungen. Vor diesem Hintergrund können wir den Forderungen nicht entsprechen.
Ich weiß, dass dies aus Sicht all derjenigen, die seit vielen Jahren um die Renten nach Fremdrentenrecht gekämpft haben, nicht befriedigend ist. Aus Sicht anderer Gruppen ist es gerecht. Es ist für uns nachvollziehbar, dass Betroffene diese Entscheidung nur schwerlich akzeptieren können. Mit diesem abschließenden Schreiben bieten wir Ihnen keine Abhilfe, aber eine ehrliche Darstellung unserer Haltung dazu an.
Der Fahrplan für die Weiterentwicklung der gesetzlichen Rente wird mit dem Koalitionsvertrag für die 19. Wahlperiode getroffen. Es ist unser Ziel eine Rentenkommission einzusetzen, die bis Ende 2019 Vorschläge für eine Weiterentwicklung der gesetzlichen Rente nach 2030 erarbeiten soll. Ob das Anliegen der Betroffenen in diesem Zusammenhang aber eine Rolle spielen wird, ist nach den obigen Ausführungen zwar nicht ausgeschlossen, aber doch sehr fraglich. Der Verlauf der weiteren Beratungen bleibt abzuwarten.
Herzliche Grüße
Dr. Christoph Ploß
Kreisvorsitzender der CDU Hamburg-Nord
Stv. Landesvorsitzender der CDU Hamburg
CDU Hamburg-Nord
Leinpfad 74
22299 Hamburg

Tel.: 040 - 46 85 48 95
Fax: 040 - 46 85 47 14
www.cduhamburgnord.de
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Es gibt drei Möglichkeiten zu diesem schönen Antwortschreiben. Entweder sie verstehen es nicht oder sie wollen es nicht verstehen, oder sie verstehen es und wollen nicht.
Dann wundern sie sich, dass sie nicht mehr gewählt werden. Sie hören nicht mehr auf Volkes Stimme.
Sie verleugnen, dass führende Abgeordnete sich für eine Änderung entschieden haben und dieses Unrecht erkannt haben. Sie haben es zugegeben, dass sie nichts von diesen schrecklichen Änderungen im RÜG gewußt haben. Schäuble, Blüm usw. Dieser junge "Volksvertreter" der damals noch ein Schuljunge war, hat sein Wissen diesbezüglich von den falschen Leuten.
Er versteht nicht, dass mit einer Stichtagsregelung, Beispiel Einigungsvertrag oder Grenzöffnung das Problem geklärt wäre. Nicht dieser Vertrauensschutz für Betroffene die bis zum Einigungsvertrag in Rente gehen.
Vertrauensschutz für diejenigen die vor der Grenzöffnung die DDR verlassen haben und vor Grenzöffnung Bürger der BRD waren. Das entspricht einen demokratischen Rechtsstaat und nicht anders.

Vielleicht kann ihn der Vorstand nochmal aufklären worum es uns eigentlich geht.

Ich habe gestern auch nochmal Herr Jürgen Trittin angeschrieben und ihn auf die damalige Petition von Bündnis 90/DIE GRÜNEN hingewiesen. Ich möchte eine Antwort hierzu wie seine Meinung jetzt vor den Koalitionverhandlungen zu diesen Thema ist. Nur so kann ich sehen wer zu seinem Wort steht.

Mit besten Grüßen M.Wölker


Von mwölker am 20.10.2017; 20:55:24 Uhr [4402 Hits]

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