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Sachstandsbericht WD 6-3000-099/19 und IEDF-Kommentierung
Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Sachstand WD 6 - 3000 - 099/19 (Größe: 230 kB; Downloads bisher: 116; Letzter Download am: 26.01.2021) und
von der IEDF kommentiert (Größe: 164 kB; Downloads bisher: 109; Letzter Download am: 26.01.2021).
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1 Kommentare
Kommentar zu Sachstandsbericht WD 6-3000-099/19 und IEDF-Kommentierung
Kommentar von _Günter Russ am 15.01.2020; 16:44:57 Uhr
Inhalt1.
Der o.g. Kommentar des WD berücksichtigt nicht, dass zum Ritual der Ausreise aus der DDR der Verlust der Staatsbürgerschaft gehörte. Mit der Tatsache, dass der Ausreiseantragsteller alle Ansprüche gegenüber der DDR verloren, dazu gehörte auch u.a. die Rentenanwartschaft der in der DDR erworbenen Lebensarbeitszeit. Wir waren damit Staatenlose.
Bis uns die Bundesrepublik nach Ankunft in ihrem Herrschaftsbereich wieder die deutsche Staatsbürgerschaft zurück gab.
2.
Das RÜG wurde für die Bürger des Beitrittsgebietes (zur Erinnerung, das war die DDR). Ich war zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des RÜG bereits 5 Jahre Bürger der Bundesrepublik mit allen Rechten und Pflichten.
3.
Mir ist keine Information, durch die Rentenversicherung der Bundesrepublik zugestellt worden, dass es eine Änderung von FRG zu RÜG für mich geben würde.
4.
Mir ist auch nicht bekannt, dass es eine gesetzliche Legitimation durch den Bundestag für dies Umstellung von FRG zu RÜG gab.
5.
Was soll die unselige Stichtagsregelung, dass das FRG für alle vor 1936 geborenen Gültigkeit hat und für die später Geborenen nicht.
Hier bleibt wohl das gesetzlich verbriefte Gleichheitsgebot auf der Strecke?