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IG ehem. DDR-Flüchtlinge gem. e.V.
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Aus Presse und Medien

 

2023-08-17 Hünfelder Zeitung

"Langer Kampf noch nicht zu Ende" (Größe: 295 kB; Downloads bisher: 1779; Letzter Download am: 29.03.2024)

 

2021/2 der stacheldraht

"DDR-Altübersiedler und die Rentenüberleitung -- ein Dauerärgernis" (Größe: 1.74 MB; Downloads bisher: 10399; Letzter Download am: 29.03.2024)

 

2020/3 der stacheldraht

"Verstörende Auskunft" (Größe: 5.28 MB; Downloads bisher: 14663; Letzter Download am: 29.03.2024)

 

2019 Budapester Zeitung Nr. 32 (Größe: 8.2 MB; Downloads bisher: 14466; Letzter Download am: 29.03.2024)

Seite 13 Merkels Grenzöffnung, Seiten 32/33 'Sternfahrt aus Anlaß ...'

2019 Budapester Zeitung Nr. 31 (Größe: 8.97 MB; Downloads bisher: 14856; Letzter Download am: 29.03.2024)

ab Seite 19: Interview mit einer Familie, die 1989 über Ungarn geflohen ist

 

01. November 2018: Jüdische Allgemeine

"Verdiente Rente"

 

02. April 2018 Conservo: Rentenbetrug

Gefühllose, brutale Antwort aus Merkels Kanzleramt (Größe: 103 kB; Downloads bisher: 13051; Letzter Download am: 29.03.2024)

 

2017/7 der stacheldraht

Offener Leserbrief an die Bundeskanzlerin (Größe: 852 kB; Downloads bisher: 3461; Letzter Download am: 29.03.2024)

 

21. März 2017 MDR Umschau

"DDR-Flüchtlinge kämpfen für höhere Renten"

 

2017/01 der stacheldraht

"Asymmetrischer Kampf um Rente" (Größe: 2.56 MB; Downloads bisher: 13035; Letzter Download am: 29.03.2024)

 

18. Januar 2017

ARD Plusminus

Weniger Geld für ehemalige DDR-Flüchtlinge.mp4 (Größe: 56.68 MB; Downloads bisher: 16265; Letzter Download am: 29.03.2024)

 

Konservativer und liberaler Blog Conservo: Zynischer Rentenbetrug an deutschen Flüchtlingen

oder hier in JournalistenWatch.com 

 

 

Ältere Beiträge sind links unter dem Menüpunkt "Archiv Presse / Medien" abrufbar.

 

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Flüchtlinge aus der ehemaligen DDR - eine Minderheit in Deutschland?


Nein. Oder doch?

 

Unmittelbar nach ihrer Flucht aus der DDR und bei ihrem Ankommen auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland haben die „Neuen" eine erste Bekanntschaft mit dem Grundgesetz gemacht:

Bis dahin Staatsbürger der DDR, waren sie nun im Sinne des Grundgesetzes „deutsche Staatsangehörige", s. Staatsbürgerschaft.

Als solche waren sie in der bundesdeutschen Rechtsordnung den genuinen Bundesbürgern grundsätzlich gleichgestellt. Bereits im Notaufnahmeverfahren war der Prozess der Eingliederung geregelt worden. Jeder hatte den vom Bundesminister des Innern herausgegebenen Wegweiser für Übersiedler aus der DDR überreicht bekommen. Darin war beschrieben, was die „Neuen" zu tun hatten, um die DDR-spezifische Prägung ihres bisherigen Lebens in die bundesdeutsche Realität zu transformieren.

Insbesondere war festgeschrieben, wie die DDR-Jahre ihrer Berufstätigkeit in die spätere Rentenberechnung einzugehen hatten.

Die gesetzliche Grundlage dafür war das Fremdrentengesetz.

Die Eingliederung gewährleistete, dass die Flüchtlinge aus der ehemaligen DDR so in die bundesdeutsche Mehrheitsgesellschaft eingebettet wurden, dass sie keine Minderheit innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bildeten.

 

Nach der Herstellung der deutschen Einheit sieht die Bilanz anders aus.

 

Aufgrund der im Staatsvertrag zwischen den beiden deutschen Regierungen getroffenen Vereinbarungen sind die Bürger des Beitrittsgebietes zu deutschen Staatsbürgern geworden.

 

Doch was hat der Rechtsakt des Beitritts der DDR mit den ehemaligen DDR-Flüchtlingen zu tun? Konnte dieser Vorgang Auswirkungen haben, die hinein in die alte Bundesrepublik wirken?

 

Nein. Oder doch?

 

Entgegen dem Geist und Buchstaben des Einigungsvertrages wurden die ehemaligen DDR-Flüchtlinge aus ihrer sozialen Einbettung herausgerissen und  rückwirkend dem RÜG-Prozess zugeordnet. Damit hat man sie auf irreguläre Weise zu Bürgern des Beitrittsgebietes erklärt, wodurch sie nachträglich ein zweites Mal für einen kurzen Moment die Eigenschaft DDR-Bürger" erhielten, um dann mit den Bürgern des Beitrittsgebietes gemeinsam in den Rechtsraum der Bundesrepublik Deutschland einzutreten. Dort waren sie allerdings bereits angesiedelt.

 

Die besondere Perfidie dieses Aktes liegt darin, dass die in den RÜG-Regelungen angelegten (in mancherlei Hinsicht günstig wirkenden) Stichtagsregelungen die Kategorie der DDR-Flüchtlinge von vorn herein ausklammern. Deren gewöhnlicher Wohnsitz lag schließlich im Westen, als der Beitritt organisiert wurde. Siehe hierzu z. B. FUP 9.

 

Der ehemalige DDR-Flüchtling wird von der politischen Klasse im Westen als „Angelegenheit neue Bundesländer", von der im Osten als „Angelegenheit West" eingestuft.

 

Die Flüchtlinge aus der ehemaligen DDR sind doch eine Minderheit.

 

Aber erst seit der Herstellung der Einheit Deutschlands.



 

 

 

 

 

 

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