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Verfassungsbeschwerde 1 BvR 713/13 nicht angenommen
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In der Zeitschrift "Neue Justiz" Heft 2017/04 (Größe: 92 kB; Downloads bisher: 1258; Letzter Download am: 08.10.2024) kommentierte der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Dr. D. Merten den Nichrannahmebeschluß des Bundesverfassungsgerichts.
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2 KommentareKommentar zu Verfassungsbeschwerde 1 BvR 713/13 nicht angenommen
Kommentar von _IP am 21.02.2017; 14:41:18 Uhr
Es ist unglaublich, wenn man die Begründung zur Ablehnung der Verfassungsbeschwerde ließt, die sich nur auf Paragraphen beruft. Es findet überhaupt keine Berücksichtigung, zu was wir vor unserer Ausreise häufig gezwungen wurden, z.B. Degradierung im Beruf mit der Folge von geringerem Einkommen. Dieses fand bei unserer Ausreise und Eingliederung als Bürger der BRD mit dem FRG Beachtung und Ausgleich. Was ist nur aus dem Rechtsstaat geworden, dem wir uns anvertraut haben.Ich will nur erinnern, was für Probleme die Widerstandskämpfer nach dem 2.Weltkrieg mit Ihrer Anerkennung bei den Gerichten hatten, in denen noch viele alte Nazis saßen.
In das Geschrei der PEGIDA Anhänger möchte ich nicht einstimmen aber mir ist bang um die Zukunft und die Unabhängigkeit der Gerichte .
Kommentar zu Verfassungsbeschwerde 1 BvR 713/13 nicht angenommen
Kommentar von _breezy am 08.02.2017; 19:45:30 Uhr
Es ist schon sehr bedauerlich und feige wie Verfassungsrichter mit der Politik Hand in Hand gehen. Ich habe zum "Beamtenstrafrecht" als DDR Flüchtling zur Sendung "Plus-Minus" bereits Stellung genommen. Auch ich habe eine Verfassungsbeschwerde im vorigen Jahr zu diesem Thema eingereicht. Natürlich war sie nicht so professionell wie die mit Hilfe von Prof. Zuck. Glück für mich, die Ablehnung der Beschwerde dauerte nur einige Monate. Kern des Antrages war es, eine zeitliche Begrenzung der Sonderregelung zu den Vordienstzeiten, wenn DDR Zeiten enthalten sind, und den Wegfall des Begriffes "Beitrittsgebiet" zu erreichen.Ich habe den Eindruck gewonnen, dass die Klientelpolitik der Bundesrepublik immer mehr durch Lobbyisten der Großindustrie, Banken und Versicherungen bestimmt wird. Wir als ehemalige DDR-Bürger und leider auch Flüchtlinge aus der DDR haben keine Lobby. Das Bundesverfassungsgericht hätte hier wirklich die Möglichkeit gehabt, etwas für die Gerechtigkeit zu tun.
Dabei, wenn man sich die Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht anschaut, weiß ich nicht wozu wir diese Gericht eigentlich brauchen, wenn sie sich vor wichtigen Entscheidungen drückt.